H e r z l i c h W i l l k o m m e n
bei den
Auf den folgenden Seiten möchten wir Euch unseren "tanzwütigen" Haufen vorstellen.
Wir treffen uns jeden Mittwoch ab 20.00 Uhr im Restaurant Binnerschreiner in Tännesberg.
Aufgrund der derzeitigen Situation können leider nur Vereinsmitglieder am Training teilnehmen.
Hygieneschutzkonzept
für den Tanzsportclub Tännessee Fire Liner`s e.V.
mit dem Sitz in Tännesberg
(Trainingsort: Gaststätte Binnerschreiner, Tännesberg)
Stand: 20. Juli 2020
1.Organisatorisches
Durch Vereinsaushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Website ist sichergestellt, dass alle Trainingsteilnehmer ausreichend informiert sind. Jeder Trainingsteilnehmer erkennt durch seine Unterschrift dieses Hygienekonzept an.
DJ, Trainer und Übungsleiter wurden über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert.
Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft. Bei Nicht-Beachtung erfolgt der Ausschluss vom Training.
2. Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln
Wir weisen unsere Mitglieder auf den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen im In-und Outdoorbereich hin.
Jeglicher Körperkontakt (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist untersagt.
Mitgliedern, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt. Sollten Trainingsteilnehmer während des Trainings Symptome entwickeln, haben sie die Räumlichkeiten umgehend zu verlassen.
Mitglieder werden regelmäßig darauf hingewiesen, ausreichend Hände zu waschen und diese auch regelmäßig zu desinfizieren. Für ausreichende Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher ist durch den Gaststättenbetreiber gesorgt.
Vor und nach dem Training (z. B. Eingangsbereiche, WC-Anlagen, Ankunft und Verlassen der Trainingsstätte) gilt eine Maskenpflicht sowohl im Indoor- als auch im Outdoor-Bereich.
Die Reinigung und Desinfizierung der sanitären Einrichtung und der stark freqentierten Türgriffe obliegt dem Gaststättenbetreiber. Soweit möglich, werden Türen während des Trainings offen gelassen, um ein Berühren der Türgriffe einzuschränken.
Der Trainingsraum wird nach 60 Minuten so gelüftet, dass ein vollständiger Frisch-luftaustausch stattfinden kann. Dazu wird die zur Verfügung stehende Lüftungsanlage verwendet, die den vorgeschriebenen Luftaustausch nach dem Gaststättengesetz gewährleistet. Im Sommer können sowohl Eingangstür als auch Fenster geöffnet bleiben, sodass ein ständiger Luftaustausch stattfinden kann.
Unsere Trainingsgruppe besteht nur aus Vereinsmitgliedern. Die Teilnehmerzahl und die Teilnehmerdaten werden dokumentiert. Diese Dokumentation wird nach vier Wochen vernichtet. Die personenbezogenen Daten können der Mitgliederliste entnommen werden. Die Trainingsteilnehmer sind bei der Datenerhebung entsprechend den Anforderungen an eine datenschutzrechtliche Information gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 in geeigneter Weise über die Datenverarbeitung informiert worden. Dem Gaststättenbetreiber ist die Kontaktadresse der 1. Vorsitzenden bekannt.
Die Größe unserer Trainingsgruppe bewegt sich in einem kalkulierbaren Bereich. Es findet während des Trainings kein Körperkontakt unter den Trainingsteilnehmern statt.
In den Trainingspausen sitzen die Teilnehmer an ihrem Platz am Tisch oder im Outdoorbereich der Gaststätte. Ein Aufenthalt in der Gaststube der Gastwirtschaft, die vom Trainingssaal räumlich getrennt ist, ist verboten. Die Tische werden im Anschluss an das Training vom Gaststättenbetreiber gereinigt.
Die Musikanlage wird nur vom DJ bedient, das Headset nur von der 1. Vorsitzenden.
Unseren Mitgliedern wurde empfohlen, bei Fahrgemeinschaften von Personen, für die im Verhältnis zueinander die Kontaktbeschränkungen nicht gelten, Mundschutz anzulegen. Die Anreise erfolgt bereits in Sportkleidung.
Während der Trainings- und Sporteinheiten sind Zuschauer untersagt.
Verpflegung sowie Getränke werden vom Gaststättenbetreiber durch eine Bedienung an den Tisch gebracht und auch wieder entfernt. Der Gaststättenbetreiber ist für die Einhaltung der Hygienevorschriften während der Bewirtung verantwortlich.
3. Maßnahmen vor Betreten der Sportanlage
Mitgliedern, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
Vor Betreten der Sportanlage werden die Mitglieder bereits auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern hingewiesen.
Eine Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet, die generell nicht den allgemeinen Kontaktbeschränkungen unterzuordnen sind (z. B. Ehepaare, Kinder, Geschwister).
Bei Betreten der Sportanlage gilt eine Maskenpflicht.
Vor Betreten des Saales ist ein Handdesinfektionsmittel bereitgestellt.
4. Zusätzliche Maßnahmen im Indoorsport
Die Trainingsdauer wird pro Gruppe auf die jeweils geltende maximale Trainingsdauer beschränkt (Stand 20.07.2020 = 120 Minuten).
Nach 60 Minuten wird mind. 15 Minuten vollumfänglich gelüftet, um einen vollständigen Luftaustausch gewährleisten zu können.
Es ist sichergestellt, dass es zu keinen Warteschlangen kommt und die maximale Belegungszahl der Sportanlage nicht überschritten werden kann.
Vor und nach dem Training gilt eine Maskenpflicht auf dem gesamten Sportgelände (speziell auch im Indoorbereich), nicht jedoch, wenn die Trainingsteilnehmer an den Tischen im Saal Platz nehmen.
Sanitäranlagen (WC) stehen ausreichend zur Verfügung. Bei der Nutzung von WC-Anlagen besteht eine Maskenpflicht.
Nach Abschluss der Trainingseinheit kann an dem vorher gewählten Sitzplatz Platz genommen werden oder es erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.
Wettkämpfe werden nicht durchgeführt.
Niedermurach, den 20. Juli 2020
………………………………………………
Margot Fuchs, 1. Vorsitzende
Für weitere Infos stehe ich euch unter 0176 45695738 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.
Margot Fuchs, 1. Vorsitzende
Keine Termine |